Entsorgungs-Hinweise

Entsorgungs-Hinweise

Aluminium und Aluverpackungen

Alu-Getränkedosen, Tiernahrungsschalen, Lebensmitteltuben (auch mit Restfüllung), Menüschalen, Folien und alle anderen Verpackungen mit Alu-Recycling-Signet sowie kleinere Aluminiumteile gehören in die Alu-Separatsammlung.
 
Nicht in die Alu-Sammlung, sondern in den Kehricht gehören Verbundverpackungen wie Suppen- und Stockibeutel, Tiernahrungsbeutel, Butterpapiere, mit Kunststoff beschichtete Aluminiumfolie usw.
Spraydosen – auch leere – gelten als Sonderabfall.
Kapseln aus Aluminium sind über ein eigenes Sammelsystem beim Werkhof entsorgen.

Siehe auch unter Punkt Abfallmythen oder auf www.swissrecycling.ch


Grüngut

Bei Ihrer Grüngutsammlungen in eine Kompostieranlage:
Keine Asche, keine gekochten Speisereste, keine Katzenstreu, keine Knochen, kein Fleisch, kein Fisch, kein Kunststoff sowie Biokunststoff.
Ihr Abnehmer nimmt keine kompostierbaren Beutel und kompostierbares Geschirr an.
Siehe auch unter Punkt Abfallmythen und unter kompost.ch


Sonderabfälle

 Rückgabe über den Handel Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten wie
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel (allg. Produkte mit einem Gefahrensymbol) und Quecksilberthermometer
können unabhängig von einem Neukauf gratis an den Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden.

Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück, dafür können sie ein Entgelt verlangen.
Siehe auch unter Punkt Abfallmythen oder auf www.swissrecycling.ch